Allerdings muss zeitweise mit einem geringen bis mittleren Aufkommen von Lieferfahrzeugen und Lastwagen gerechnet werden, weshalb nicht unbesehen auf den für Zufahrtswege vorgesehenen Grundbegegnungsfall PW/Fahrrad – welcher vorliegend eingehalten wäre – abgestellt werden kann. In Übereinstimmung mit den Amtsberichten des TBA ist deshalb auch der Begegnungsfall PW/PW miteinzubeziehen, wobei die dafür erforderliche minimale Breite von 4,40 m nicht erreicht wird. Folglich müssen für den – wenn auch selten – stattfindenden Begegnungsfall PW/PW oder PW/LW zweckmässig angeordnete Ausweichstellen vorhanden sein.