Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 59/2019), Seite 11/26 sodann, dass im Bereich des vorerwähnten Knoten ein Kreuzen sowohl von PW/PW als auch PW/LW problemlos möglich ist. Weil von den wenigen Grundstücken, die über die W.___strasse erschlossen sind, kein relevanter Motorfahrzeugverkehr, insbesondere kein Durchgangsverkehr, ausgeht, wird es zum Begegnungsfall sich kreuzender Personenwagen nur selten kommen.