5.5 Vorliegend ist insbesondere die Breite der W.___strasse und damit zusammenhängend die Frage möglicher Ausweichstellen umstritten. Unbestrittenermassen beträgt die gerade und übersichtliche Strecke zwischen der geplanten Zu- und Wegfahrt des Baugrundstücks zum Knoten N.___strasse/M.___strasse rund 35 m. Nicht bestritten und am Augenschein von der Fachstelle bestätigt wird