Für die seltenen Begegnungsfälle zwischen Motorfahrzeugen können angrenzende Bankettflächen und Vorplätze einbezogen werden (Ziff. 8). Gemäss Tabelle 1 zur vorerwähnten VSS-Norm ist bei Zufahrtswegen vom Grundbegegnungsfall PW/Fahrrad bei stark reduzierter Geschwindigkeit und einer Belastbarkeit von 50 Fahrzeugen pro Stunde auszugehen. Gemäss VSS-Norm SN