Gemäss VSS-Norm SN 640 045 handelt es sich bei der W.___strasse grundsätzlich um einen Erschliessungsstrassentyp "Zufahrtsweg", da dieser zur Erschliessung von Siedlungsgebieten in der Grösse bis zu 30 Wohneinheiten anzuwenden ist. Die Länge soll demnach auf etwa 40 bis 80 m begrenzt werden. Es handelt sich dabei um Fusswege, die zum gelegentlichen Befahren mit Motorfahrzeugen vorgesehen und dementsprechend befestigt sind. Für die seltenen Begegnungsfälle zwischen Motorfahrzeugen können angrenzende Bankettflächen und Vorplätze einbezogen werden (Ziff.