3. Zu den Anträgen auf Durchführungen eines erneuten Augenscheins in den Rekursen 3 und 4 zum Korrekturgesuch ist festzuhalten, dass sich die vorliegend entscheidenden tatsächlichen Verhältnisse aus den Verfahrensakten, insbesondere aus dem Augenscheinprotokoll vom 11. Juni 2018 und dazugehörender Fotodokumentation, und dem öffentlich zugänglichen Geoportal (www.geoportal.ch) ergeben. Aufgrund des am 8. Juni 2018 durchgeführten Augenscheins sind der Rekursinstanz die tatsächlichen Verhältnisse – welche sich seither nicht massgeblich geändert haben – bekannt.