Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 59/2019), Seite 5/26 g) Mit Amtsbericht vom 5. Juni 2019 führt die Denkmalpflege zu den Rekursen 1 und 3 aus, Z.___ verfüge gemäss kantonalem Richtplan über ein Ortsbild von kantonaler Bedeutung. Die Baugrundstücke seien aufgrund der bestehenden Bebauung sowie der grossen räumlichen Distanz zum historischen Zentrum für das schützenswerte Ortsbild von Z.___ nicht relevant. Sowohl das Ortsbild von Z.___ als auch die Einzelschutzobjekte Nr. 45 (Wohnhaus W.___) und Nr. 59 (Bildstock X.___) würden durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Eine Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege sei nicht notwendig.