d) Mit Vernehmlassung vom 18. Februar 2019 beantragt die Vorinstanz die Rekurse 3 und 4 unter Kostenfolge abzuweisen. e) Mit Amtsbericht vom 22. März 2019 führt das TBA zu den Rekursen 3 und 4 aus, die Sichtverhältnisse seien nicht ausreichend und der Haltepunkt für Fahrzeuge müsste baulich eingegrenzt werden. Weiter sei eine hinreichende Erschliessung aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreiten nicht gegeben. f) Mit Eingaben vom 11. April 2019 (Rekurrenten 1) und 26. April 2019 (Rekursgegner) wird zum Amtsbericht des TBA Stellung genommen.