b) Weiter erhob auch der Rekurrent 2 durch seinen Rechtsvertreter mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 Rekurs beim Baudepartement (Nr. 18-8174; im Folgenden Rekurs 4). Mit Rekursergänzung vom 25. Januar 2019 werden die Aufhebung des Einspracheentscheids sowie der Baubewilligung und die Verweigerung der Baubewilligung, eventualiter die Bewilligung des Korrekturgesuchs unter Auflagen, subeventualiter die Rückweisung an die Vorinstanz, unter Kostenfolgen beantragt. c) Mit Vernehmlassung vom 8. Februar 2019 beantragen die Rekursgegner durch ihren Rechtsvertreter, die Rekurse 3 und 4 unter Kostenfolge abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.