G. a) Gegen diesen Beschluss erhoben die Rekurrenten 1 durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 erneut Rekurs beim Baudepartement (Nr. 18-8089; im Folgenden Rekurs 3). Mit Rekursergänzung vom 7. Januar 2019 werden die Aufhebung des Einspracheentscheids sowie der Baubewilligung und die Abweisung des Baugesuchs unter Kostenfolgen beantragt.