E. a) Das Baudepartement führte am 8. Juni 2018 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie eines Vertreters des TBA einen Augenschein durch. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass der Knotenpunkt N.___strasse/M.___strasse grosszügig dimensioniert ist und eine gute Sicht zum Baugrundstück besteht. b) Mit Eingabe vom 26. Juni 2018 lassen sich die Rekursgegner zum Augenscheinprotokoll vernehmen. Aufgrund einer Neubeurteilung der Sichtzonen sowie des Attikageschosses werde ein Korrekturgesuch zur nachträglichen Bewilligung bei der Baubewilligungsbehörde eingereicht, weshalb das Verfahren bis dahin zu sistieren sei.