e) Mit Amtsbericht vom 24. April 2018 führt das kantonale Tiefbauamt (TBA) zu den Rekursen 1 und 2 aus, die Ein- und Ausfahrt des geplanten Bauvorhabens befinde sich rund 35 Meter vom Knoten N.___strasse/M.___strasse entfernt und der Verlauf der W.___strasse sei in diesem Bereich gerade und übersichtlich. Da die W.___strasse auch dem Landwirtschaftsverkehr diene, könne sie nicht unter dem Aspekt einer Grundstückszufahrt betrachtet werden. Insgesamt sei aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreiten und der fehlenden Sicherstellung der Sichtzonen eine hinreichende Erschliessung nicht gegeben.