Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 59/2019), Seite 3/26 c) Mit Vernehmlassung vom 9. März 2018 beantragt die Vorinstanz den Rekurs 1 unter Kostenfolge abzuweisen. Zur Begründung wird geltend gemacht, die Erschliessung der Baugrundstücke sei aufgrund der kurzen Distanz und der geplanten Wohneinheiten genügend. Weiter seien das Baugrundstück und deren Umgebung nicht unter Schutz gestellt, weshalb das Bauvorhaben aus ästhetischer Sicht nicht zu bemängeln sei.