b) Weiter erhob auch C.___ durch seinen Rechtsvertreter mit Schreiben vom 18. Januar 2018 Rekurs beim Baudepartement (Nr. 18-388; im Folgenden Rekurs 2). Mit Rekursergänzung vom 16. Februar 2018 werden die Aufhebung des Einspracheentscheids sowie der Baubewilligung und die Verweigerung der Baubewilligung, eventualiter die Rückweisung an die Vorinstanz, unter Kostenfolgen beantragt. Zur Begründung wird geltend gemacht, die Baugrundstücke seien nicht hinreichend erschlossen. Weiter sei zweifelhaft, ob die Sicherheit während der Bauphase gewährleistet sei. Diesbezüglich fehle insbesondere ein detaillierter Baugrubenplan sowie ein Sicherheits- und Kontrollkonzept.