Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 59/2019), Seite 2/26 C. a) Gegen diesen Beschluss erhoben A. und B.___ durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 17. Januar 2018 Rekurs beim Baudepartement (Nr. 18-361; im Folgenden Rekurs 1). Mit Rekursergänzung vom 16. Februar 2018 werden die Aufhebung des Einspracheentscheids sowie der Baubewilligung und die Abweisung des Baugesuchs unter Kostenfolgen beantragt. Zur Begründung wird geltend gemacht, die mit dem Baugesuch betrauten Mitglieder der Bauverwaltung hätten in den Ausstand treten müssen. Darüber hinaus seien die Baugrundstücke nicht hinreichend erschlossen.