c) Mit Beschluss vom 19. Dezember 2017 erteilte der Gemeinderat Z.___ die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen und wies die Einsprache von A. und B.___ ab. Zur Begründung wurde im Wesentlichen geltend gemacht, der Niveaupunkt sei korrekt ermittelt worden und das Bauvorhaben führe nicht zu einer Übernutzung der Baugrundstücke. Im Übrigen seien auch das Attikageschoss, der kleine Grenzabstand und die Umgebungsgestaltung korrekt. Die geplante Erdsonde sei zudem vom Amt für Wasser und Energie (AWE) mit Verfügung vom 8. November 2017 bewilligt worden.