B. a) Mit Baugesuch vom 28. März 2017 beantragten D. und E.___ bei der Gemeinde Z.___ die Baubewilligung für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses (Vers.-Nr. 004) und die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Nrn. 001 und 002. b) Innert der Auflagefrist vom 11. bis 24. April 2017 erhoben A. und B.___, vertreten durch lic.iur. Othmar Somm, Rechtsanwalt, St.Gallen, sowie C.___, vertreten durch Dr.iur. Werner Ritter, Rechtsanwalt, Widnau, Einsprache gegen das Bauvorhaben.