Vorliegend ist mit der Denkmalpflege davon auszugehen, dass die kommunale Nutzungsplanung die Schutzziele des ISOS und damit verbunden die Vorgaben des kantonalen Richtplans nicht missachtet, zumal auch keine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen ist und das Bauvorhaben keine Schutzobjekte und deren Umgebung beeinträchtigt (Erw. 6). Es bestehen zudem vorliegend keine Hinweise, dass der von einem erfahrenen Geometerbüro festgelegte Niveaupunkt nicht korrekt wäre. Damit liegt auch keine Verletzung der kommunalen Bestimmung betreffend Untergeschoss sowie der Gebäudehöhe vor (Erw. 7). Darüber hinaus sind die fensterlosen Abstellräume mit einer Fläche zwischen 4,20 m2 und 6,30 m2 nicht zur