Dies gilt ohne Einschränkung zumindest dann, wenn die kommunale Nutzungsplanung die mit dem ISOS verbundenen Ziele und zu treffenden Schutzmassnahmen bereits umgesetzt hat und die massgebliche Planung diese Schutzziele nicht geradezu missachtet. Vorliegend ist mit der Denkmalpflege davon auszugehen, dass die kommunale Nutzungsplanung die Schutzziele des ISOS und damit verbunden die Vorgaben des kantonalen Richtplans nicht missachtet, zumal auch keine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen ist und das Bauvorhaben keine Schutzobjekte und deren Umgebung beeinträchtigt (Erw. 6).