Dazu ist eine vollständige Revision des Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) sowie in der Regel vorgängig des kommunalen Richtplans erforderlich (Kreisschreiben übergangsrechtliche Bestimmungen im PBG vom 8. März 2017 [nachfolgend Kreisschreiben] Ziff. 1b; www.sg.ch/recht/pla- nungs-bau-umweltrecht/planungs_und_baugesetz/kreisschreiben; Baudepartement SG, Juristische Mitteilungen 2017/I/Nr. 1 S. 2ff.). 2.1.3 Nach dem Gesagten ist eine isolierte Zonenplanänderung – wie vom Beschwerdeführer für sein Grundstück Nr. F1169 gefordert – seit 1. Oktober 2017 nicht mehr möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass