F. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation nimmt mit Vernehmlassung vom 12. Juli 2018 zur Beschwerde Stellung und bestätigt die Umsetzungsfrist von voraussichtlich acht bis zehn Jahren; das vom Stadtrat aufgezeigte Vorgehen sei aus ortsplanerischer Sicht sachgerecht, zweckmässig und entspreche den gesetzlichen Vorgaben.