Zur Begründung bringt er an, dass er, würde die Absicht des Stadtrates geschützt, im Zeitpunkt der Verwirklichung der Umzonung 73 bis 75 Jahre alt oder tot sein würde. Damit würde die Verwirklichung des von allen Oberinstanzen geschützten Rechtsanspruch auf Umzonung insgesamt 15 Jahre dauern. Das wäre selbst für Italien noch sehr lange und hätte man für die Schweiz für undenkbar gehalten. Handlungsbedarf bestünde aber bereits jetzt, zumal das Baudepartement die Stadt rechtskräftig angewiesen habe, sein Umzonungsgesuch zu prüfen.