1. Es sei festzustellen, dass die Absicht des Stadtrates, die fragliche Parzelle in den nächsten acht bis zehn Jahren nicht umzuzonen bzw. die Absicht, die Prüfung des Umzonungsgesuchs trotz gerichtlichem Auftrag für unbestimmte Zeit ruhen zu lassen, eine Rechtsverzögerung bedeute. 2. Der Stadt Z.___ sei eine angemessene Frist zur Umzonung anzusetzen.