Damit die verlangte Änderung noch nach altem Recht hätte genehmigt werden können, hätte die 30-tägige öffentliche Auflage vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgeschlossen sein müssen. Um zu verhindern, dass bereits bekannte Bau- und Entwicklungsabsichten, die in den nächsten Jahren realisiert werden sollten und einer Anpassung des Zonenplans bedürfen, für mehrere Jahre blockiert würden, habe der Stadtrat im August 2017 beschlossen, für diese noch rechtzeitig das notwendige Planverfahren durchzuführen. Die entsprechende öffentliche Auflage habe von Mitte August bis Mitte September 2017 stattgefunden.