Das Bundesgericht wies das Revisionsgesuch am 16. März 2018 ab (Urteil des Bundesgerichtes 1F_7/2018 vom 16. März 2018). Es führte dabei unter anderem aus, dass das Urteil gleich ausgefallen wäre, selbst wenn es gewusst hätte, dass die Stadt St.Gallen das Umzonungsgesuch im August 2017 vom letzten Zonenplanänderungspaket ausgenommen hatte. C. a) Bereits am 23. Februar 2018 hatte A.___ beim Stadtrat nachgefragt, was er in der Zwischenzeit zur Verwirklichung seines rechtskräftigen Anspruchs unternommen habe.