d) Anders als die Politische Gemeinde Z.___ akzeptierte A.___ den Gerichtsentscheid nicht und focht diesen am 6. April 2017 beim Bundesgericht an. Dabei verlangte er, dass die Entscheide der Vorinstanzen kostenpflichtig aufgehoben würden und sein Grundstück in die Wohn- und Gewerbezone WG4a umgezont werde. Zudem verlangte er die Feststellung einer Rechtsverzögerung und dass die Vorinstanzen angewiesen würden, sein Grundstück unverzüglich umzuzonen.