Am 28. Oktober 2013 doppelte der Gesuchsteller nach, dass er die Liegenschaft gekauft habe, um hier zu investieren; er wolle aus der Liegenschaft ein Bijou machen und später selber darin wohnen. In der Folge fanden verschiedene Vergleichsgespräche statt, die namentlich einen Liegenschaftstausch zum Inhalt hatten, aber schliesslich zu keiner Einigung führten. Der Stadtrat wies das Umzonungsgesuch mit Beschluss vom 26. August 2014 kostenpflichtig ab.