B. a) Am 12. Juni 2013 stellte A.___ bei der Stadt Z.___ ein Gesuch um „Entlassung“ aus der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und „Zuweisung“ zur Wohn-Gewerbezone WG4a, da in absehbarer Zeit kein Bedarf bestünde, seine Liegenschaft für den Zweck Schule zu nutzen. Nachdem sein Grundstück bereits vor über 30 Jahren der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen worden sei, sei die beantragte Umzonung ausgewiesen. Die P.___ der Stadt Z.___ stellte mit Schreiben vom 17. Oktober 2013 die Abweisung des Gesuchs in Aussicht. Am 28. Oktober 2013 doppelte der Gesuchsteller nach, dass er die Liegenschaft gekauft habe, um hier zu investieren;