Im Gegenteil kann gemäss den Ausführungen der zuständigen Fachstellen mit den getroffenen umfangreichen Massnahmen der Hochwasserschutz gar verbessert werden. Darüber hinaus hat das vorliegende Bachprojekt keinen Einfluss auf die geplante anschliessende Sanierung des Unterlaufs des D.___. Die Verlegung und Offenlegung im Bereich des Gestaltungsplanperimeters und die Sanierung bzw. der Ausbau des Unterlaufs des D.___ bedingen sich somit nicht gegenseitig, sondern können unabhängig voneinander geplant werden. Für eine Etappierung lagen somit trotz der bekannten Probleme im Unterlauf hinreichende sachliche Gründe vor.