Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 17/2020), Seite 17/20 Berichts sowie der Bestätigung der zuständigen Fachstellen des Kantons können vorliegend der Vorinstanz keine ungenügenden Abklärungen vorgeworfen werden. Zudem trifft es entgegen den Behauptungen der Rekurrenten nicht zu, dass sich die Situation bezüglich Hochwasserproblematik durch das Wasserbauprojekt verschlechtert. Im Gegenteil kann gemäss den Ausführungen der zuständigen Fachstellen mit den getroffenen umfangreichen Massnahmen der Hochwasserschutz gar verbessert werden.