Aufgrund des zutreffend festgelegten Schutzziels (100-jährli- ches Ereignis) und des geplanten neuen Terrains sei in Bezug auf die Gefahrenkarte zudem davon auszugehen, dass die geplanten Gebäude inskünftig gar nicht mehr von einer Gefährdung betroffen sein werden. Schliesslich sei zu berücksichtigen, dass bei der Gefahrenanalyse immer das gesamte topographische Einzugsgebiet in die Ermittlung der Wassermengen eingerechnet werde. Aus diesem Grund ändere sich auch durch die geplante Überbauung sowie die Bachoffenlegung die massgebende Wassermenge in Bezug auf die Gefahrenanalyse nicht (Amtsbericht Abteilung Naturgefahren, AWE, vom 14. August 2018, S. 2).