Zudem präjudiziere das vorliegende Projekt die Ausbaumöglichkeit des Unterlaufs im Bereich der H.___ Strasse nicht. Sodann bestätigt die Abteilung Naturgefahren des AWE mit Blick auf die Ausführungen der Projektverfasserin, dass die Gefahrensituation unterhalb der Überbauung in etwa gleich bleibe und die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Überlastfalls leicht reduziert werde. Aufgrund des zutreffend festgelegten Schutzziels (100-jährli- ches Ereignis) und des geplanten neuen Terrains sei in Bezug auf die Gefahrenkarte zudem davon auszugehen, dass die geplanten Gebäude inskünftig gar nicht mehr von einer Gefährdung betroffen sein werden.