Gemäss dem ausführlichen und schlüssigen Amtsbericht der zuständigen Fachstelle (Abteilung Wasserbau, AWE) vom 14. August 2018 wurde der beschränkten Abflusskapazität im Unterlauf und der durch die Überbauung erhöhten Abflussbeiwerte mit einer entsprechend dimensionierten Retentionsanlage Rechnung getragen. Da diese im Gegensatz zur bisherigen Situation an der unterliegenden Eindolung (z = 5) auf ein Ereignis z = 10 sowie mit einem Sicherheitsfaktor von 1,5 dimensioniert wurde, könne mit dem vorgesehenen Retentionsvolumen eher von einer leichten Reduktion der Eintretenswahrscheinlichkeit einer Überlastung im Unterlauf ausgegangen werden.