Die Offenlegung hat sodann eine wichtige Bedeutung für die Umgebungsgestaltung nach Gestaltungsplan, weshalb die beiden Vorhaben von der Vorinstanz zu Recht koordiniert behandelt wurden. Gemäss dem ausführlichen und schlüssigen Amtsbericht der zuständigen Fachstelle (Abteilung Wasserbau, AWE) vom 14. August 2018 wurde der beschränkten Abflusskapazität im Unterlauf und der durch die Überbauung erhöhten Abflussbeiwerte mit einer entsprechend dimensionierten Retentionsanlage Rechnung getragen.