6.3 Vorliegend ist unbestritten, dass die Abflusskapazitäten im Unterlauf des D.___ im Bereich H.___ ungenügend sind (vgl. z.B. Technischer Bericht der G.___ vom 12. September 2012, S. 8). Umstritten ist demgegenüber, ob die Bachoffenlegung und die geplante Überbauung zu einer Verschlechterung in Bezug auf die Hochwassersituation führen und die Sanierung des Unterlaufs deshalb zwingend zusammen mit dem vorliegenden Wasserbauprojekt hätte vorgenommen werden müssen.