Schliesslich ist zu erwähnen, dass vorliegend ausschliesslich eine zonenkonforme Wohnnutzung realisiert werden soll. Über das gesamte Areal betrachtet erfolgt damit eine differenzierte, nur teilweise von der Geschosszahl der W2 abweichende Überbauung in angemessener Dichte. Aus diesen Gründen ist daher das Vorliegen einer materiellen Zonenplanänderung zu verneinen. 6. Die Rekurrenten machen in Bezug auf das Wasserbauprojekt zudem geltend, es sei von einer Verschlechterung der Hochwassersituation auszugehen. Das Wasserbauprojekt sei deshalb zwingend mit der Sanierung des Unterlaufs zu koordinieren.