Es trifft zwar zu, dass die Abweichungen von der Regelbauweise sich praktisch auf den gesamten Teil des in der W2 gelegenen Plangebiets beziehen. Angesichts der vorgenannten Umstände sowie im Kontext der umliegenden grossräumigen Zonierung in der W2 sowie der W4 im Süden erscheint die Überbauung des betroffenen Gebiets im Sinne einer massvollen und qualitativ hochwertigen Verdichtung als angemessen. Schliesslich ist vorliegend entgegen der Ansicht der Rekurrenten die Verlegung des eingedolten D.__