Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 17/2020), Seite 15/20 Überbauung durch die primären Bauvorschriften wie Abstände, Geschosszahl sowie Gebäudelänge und -breite ergibt. Insgesamt ermöglicht der umstrittene Gestaltungsplan somit eine Überbauung mit massvollen Abweichungen von der Regelbauweise in angemessener Dichte an einer gut erschlossenen Lage, welche auch den Aspekten der besonderen Lage am Siedlungsübergang und dem Wald, der unterschiedlichen Bebauungsstruktur im Quartier sowie der Revitalisierung und dem Hochwasserschutz Rechnung trägt.