Darüber hinaus trifft die Behauptung der Rekurrenten nicht zu, dass die im Planungsbericht errechnete Ausnützungsziffer von 0,73 zu einer Mehrausnützung führt. Auch wenn derartige Berechnungen vorliegend fehlen, wurde in früheren Urteilen zu Gestaltungsplänen im Gebiet der Stadt Z.___ festgestellt, dass in der W2 nach Regelbauweise auch eine Überbauung mit einer Ausnützungsziffer von 0,9 oder mehr erstellt werden könnte (VerwGE B 2008/124 vom 24. März 2008 Erw. 5.6). In einem die vergleichbare Wohnzone