Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 17/2020), Seite 14/20 Gebäudelänge von 36 m habe materiell keine Zonenplanänderung zur Folge. Hierbei berücksichtigte das Verwaltungsgericht, dass von der vom Gestaltungsplan erfassten Fläche von 12'520 m2 lediglich 3'100 m2 zur Überbauung vorgesehen waren.