5.1 mit Hinweisen). Im unveröffentlichten Urteil B 2008/124 vom 24. März 2009 kam das Verwaltungsgericht zum Schluss, die Zulassung von zwei drei- bzw. viergeschossigen Bauten von 79,5 und 98,5 m Länge in einer Wohnzone W2 mit einer erlaubten