Das Wohnhaus liegt zudem über 25 m vom dreigeschossigen Gebäudeteil entfernt. Die teilweise Überschreitung der Gebäudehöhe sowie die geringe Mehrlänge werden dadurch mehr als ausgeglichen, zumal im Vergleich eine Überbauung nach Regelbauweise (36 m langes und 7,5 m hohes Gebäude mit Satteldach oder versetztem Attika im Abstand von 5 m) für die Nachbarn deutlich einschneidender wäre. Eine erhebliche zusätzliche Beschattung kann vor diesem Hintergrund sowie der am Augenschein ersichtlichen erhöhten Stellung des rekurrentischen Grundstücks ausgeschlossen werden, weshalb auf die Einholung eines Schattendiagramms verzichtet werden kann.