Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 17/2020), Seite 13/20 Siedlungsgebiets sowie attraktiv strukturierten, fliessenden Freiräumen, welche die Durchlässigkeit zu den angrenzenden Grünräumen gewährleisten. Insgesamt erfüllt der Gestaltungsplan die Anforderungen einer städtebaulich vorzüglichen Gestaltung.