ber 2017, Richtplanblatt R11, S. 8 ff., www.sg.ch/content/dam/ sgch/bauen/raumentwicklung/richtplanung/raumentwicklungsstrategie/R11%20Raumkonzept%20Kt.SG.pdf). Zudem ist der Planungsbehörde zu attestieren, dass ein bewusster Umgang mit dem Übergang zwischen dem Siedlungsgebiet und dem Landwirtschaftsgebiet bzw. dem Wald insbesondere durch die besonderen Bestimmungen zur Bachoffenlegung (Art. 14 besV) sowie der hohen Qualität der Überbauung stattgefunden hat.