Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 17/2020), Seite 12/20 vorzüglichen Gestaltung. Seit der fraglichen Referendumsabstimmung sind bis zur Auflage des Gestaltungsplans rund 12 Jahre und bis heute beinahe 20 Jahre vergangen. Auch wenn sich an der tatsächlichen Situation seither in diesem Gebiet wenig bis nichts verändert haben sollte, haben sich die ortsplanerischen und städtebaulichen Anforderungen insbesondere aufgrund der RPG-Revision 2014 erheblich geändert.