In horizontaler Richtung ist demgegenüber einzuräumen, dass namentlich die Gebäudelänge sowie -tiefe gesamthaft ebenfalls leicht erhöht werden. Auch die Gebäudeabstände innerhalb der Bebauungsreihen werden leicht reduziert und betragen zwischen den Hauptbauten teilweise etwas weniger als 10 m. Allerdings wird dies aufgrund des gewählten Ansatzes der Staffelung der Gebäudeteile optisch weniger wahrgenommen, wobei die einzelnen Gebäudeteile die maximal zulässige Gebäudetiefe nur minimal überschreiten und dadurch auch die Gebäudeabstände teilweise grösser ausfallen.