In vertikaler Richtung beschränkt sich die Verdichtung auf die Zulassung eines zusätzlichen Vollgeschosses auf ungefähr der Hälfte der Fläche der Baubereiche und liegt damit im untersten Bereich möglicher vertikaler Verdichtungslösungen. Durch den gleichzeitigen Verzicht auf ein Attika- oder Dachgeschoss auf der ganzen bebaubaren Fläche wird die höhenmässige Erscheinung der Baukörper nur unwesentlich verändert und in Teilen gegenüber der Regelbauweise sogar reduziert. In horizontaler Richtung ist demgegenüber einzuräumen, dass namentlich die Gebäudelänge sowie -tiefe gesamthaft ebenfalls leicht erhöht werden.