Das dem Gestaltungsplan zu Grunde liegende Konzept setzt den anerkannten städtebaulichen Ansatz der Verdichtung konsequent um, trägt dabei aber auch der baulichen und landschaftlichen Umgebung sowie der Lage am Siedlungsrand Rechnung. Dass eine Verdichtung Abweichungen von der Regelbauweise zwingend erfordert, liegt auf der Hand. In vertikaler Richtung beschränkt sich die Verdichtung auf die Zulassung eines zusätzlichen Vollgeschosses auf ungefähr der Hälfte der Fläche der Baubereiche und liegt damit im untersten Bereich möglicher vertikaler Verdichtungslösungen.