Die Gebäudetiefe beträgt 19 m, wobei die einzelnen Gebäudeteile die reglementarische Gebäudetiefe von 14 m nur minimal überschreiten (14,2 m). Der Gebäudeabstand der Baubereiche (ohne Neben-/Anbauten) beträgt rund 9,5 m, wobei aufgrund der Staffelung der Gebäudeteile vielfach grössere Abstände bestehen. 4.7 Zu prüfen ist, ob die nach dem Gestaltungsplan mögliche Überbauung städtebaulich vorzüglich ist und ob die Abweichungen von der Regelbauweise dadurch gerechtfertigt sind.