Nur soweit eine Mehrbeeinträchtigung erfolgt, ist zu prüfen, ob sie das zumutbare Mass überschreitet. Eine gegenüber der Regelbauweise gleichwertige Beeinträchtigung haben die Nachbarn zu dulden (GVP 1995 Nr. 93, S. 218 mit Hinweis). 4.6 Das vom Gestaltungsplangebiet H.___ Strasse erfasste Gebiet liegt grösstenteils in der W2, im Übrigen in der GF. Nach der Tabelle zu Art. 13 Abs. 1 BO sind in der W2 Bauten mit zwei (Voll-)Geschossen, einer Gebäudehöhe von 7,5 m und einer Gebäudelänge von 36